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Allgemeine
Geschäftsbedingungen:
- Die Geräte
werden dem Mieter vollständig und in betriebsbereitem Zustand
übergeben. Eventuelle Mängel müssen bei der übergabe schriftlich
festgehalten werden.
- Es gilt die
jeweils zur Zeit gültige Mietpreisliste. Alle Preise sind Tagespreise
pro Stück ab Lager, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den
Mietzeitraum Mo. - Sa. (Rückgabe jeweils 12:00 Uhr des Folgetages).
Wochenendvermietungen werden mit 1,5 Tagessätzen berechnet. Die
Mietdauer errechnet sich aus den Tagen zwischen Abholung und
Wiederanlieferung der Geräte in unserer Firma.
- Der Mieter hat für die
pünktliche Rückgabe der Geräte
zu sorgen. Das Überschreiten der vereinbarten Mietzeit ist dem
Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Wird die vereinbarte Mietzeit
überschritten, so zahlt der Mieter für jeden weiteren Tag 100% des
Listenmietpreises
- Die von der Firma
Audiorama gewährten Rabatte sind grundsätzlich verbindlich.
Bei Zahlungsverzug durch den Kunden verfallen die Rabatte jedoch
nach Ablauf der ersten Mahnstufe vollständig.
- Die Firma Audiorama hat das Recht
bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden bzw. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen
durch den Kunden, Aufträge die der Firma erteilt wurden zu stornieren
- Die anfallenden Stornierungskosten sind in diesem Fall dieselben wie bei einer
kundenseitigen Stornierung
- Tritt ein Kunde, gleich aus welchen Grund vom Mietvertrag zurück oder tritt
die Firma Audiorama auf Grund vertragswidrigen Verhaltens des Kunden bzw. Nichteinhaltung
der vereinbarten Zahlungsfristen durch den Kunden vom Mietvertrag zurück, kann die
Firma Audiorama ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe
der vereinbarten Auftragssumme geltend machen.
bis 30 Tage vor Miet- bzw. Dienstleitungsbeginn 30% der vereinbarten Auftragssumme
29 bis 14 Tage vor Miet- bzw. Dienstleitungsbeginn 40% der vereinbarten Auftragssumme
13 bis 8 Tage vor Miet- bzw. Dienstleitungsbeginn 50% der vereinbarten Auftragssumme
7 bis 4 Tage vor Miet- bzw. Dienstleitungsbeginn 80% der vereinbarten Auftragssumme
weniger als 4 Tage vor Miet- bzw. Dienstleitungsbeginn 100% der vereinbarten Auftragssumme
- Für den Zeitpunkt der Stornierung, durch den Kunden, ist der Zugang
des Kündigungsschreiben bei Audiorama maßgeblich.
- Der Mieter verpflichtet
sich, für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden an den
Mietobjekten in vollem Umfang aufzukommen. Einwirkung von Dritten,
höhere Gewalt, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des
Mieters.
- Alle während der
Mietzeit auftretenden Schäden müssen
dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
- Beim Schadensfall
dürfen die Geräte nicht vom Mieter
oder von Dritten geöffnet oder repariert werden. Für diese Arbeiten ist
nur der Vermieter zuständig. Bei Verlust oder Totalschaden hat der
Mieter den Wiederbeschaffungswert zu tragen.
- Der Mieter hat die
Geräte von allen Belastungen,
Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist
verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen
Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit
des Mietvertrages die Geräte gepfändet oder in anderer Weise von
Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die
zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich werden.
- Bei Vereinbarung eines
monatlichen Mietzinses ist
dieser Mietzins monatlich im voraus zum dritten Werktag eines jeden
Monats zur Zahlung fällig.
Sollten dem Vermieter
zusätzliche Kosten durch Schädigung, verspätete Rückgabe oder Verlust
der Geräte entstehen, so hat diese der Mieter zu tragen. Der Vermieter
ist nicht ersatzpflichtig, wenn reservierte Geräte oder Gegenstände
durch besondere Umstände nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung
stehen, z.B. bei Mietzeitüberschreitung des Vormieters, Schadhaftwerden
von Geräten, usw. ...
- Die Geräte dürfen,
soweit nicht anders vereinbart,
nicht an Dritte weitergegeben werden.
Der Versand von Geräten
erfolgt auf Kosten des Mieters auf einem Versandweg nach Wahl des
Vermieters, sofern nicht anders vereinbart. Mit der Aufgabe der Geräte
zum Versand geht die Gefahr auch des zufälligen Verlustes, der
zufälligen Beschädigung oder einer verzögerten Auslieferung auf den
Mieter über. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen
Transportversicherung gehen zu dessen Lasten.
- Mängelrügen wegen
Schlecht-, Falsch- oder
Minderlieferungen bzw. -leistungen sind uns unverzüglich ab Übergabe
der Geräte mitzuteilen. Dem Vermieter ist alsdann Gelegenheit zu geben,
den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige
Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Im Falle fehlender oder
verspüteter Mängelrüge sind Ansprüche des Kunden auf Minderung,
Rücktritt, Wandlung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
- Sollte eine oder
mehrere Bestimmungen dieses Vertrages
ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der
unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst
gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten
kommt.
Weitere
Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
Gerichtsstand ist Berlin
AUDIORAMA
Niels Lanzendorf
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