Allgemeine Geschäftsbedingungen:

  • Die Geräte werden dem Mieter vollständig und in betriebsbereitem Zustand übergeben. Eventuelle Mängel müssen bei der übergabe schriftlich festgehalten werden.
  • Es gilt die jeweils zur Zeit gültige Mietpreisliste. Alle Preise sind Tagespreise pro Stück ab Lager, zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer für den Mietzeitraum Mo. - Sa. (Rückgabe jeweils 12:00 Uhr des Folgetages). Wochenendvermietungen werden mit 1,5 Tagessätzen berechnet. Die Mietdauer errechnet sich aus den Tagen zwischen Abholung und Wiederanlieferung der Geräte in unserer Firma.
  • Der Mieter hat für die pünktliche Rückgabe der Geräte zu sorgen. Das Überschreiten der vereinbarten Mietzeit ist dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Wird die vereinbarte Mietzeit überschritten, so zahlt der Mieter für jeden weiteren Tag 100% des Listenmietpreises
  • Die von der Firma Audiorama gewährten Rabatte sind grundsätzlich verbindlich. Bei Zahlungsverzug durch den Kunden verfallen die Rabatte jedoch nach Ablauf der ersten Mahnstufe vollständig.
  • Die Firma Audiorama hat das Recht bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden bzw. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen durch den Kunden, Aufträge die der Firma erteilt wurden zu stornieren
  • Die anfallenden Stornierungskosten sind in diesem Fall dieselben wie bei einer kundenseitigen Stornierung
  • Tritt ein Kunde, gleich aus welchen Grund vom Mietvertrag zurück oder tritt die Firma Audiorama auf Grund vertragswidrigen Verhaltens des Kunden bzw. Nichteinhaltung der vereinbarten Zahlungsfristen durch den Kunden vom Mietvertrag zurück, kann die Firma Audiorama ohne Nachweis eines Schadens Stornierungskosten in nachfolgender Höhe der vereinbarten Auftragssumme geltend machen.

    bis 30 Tage vor Miet- bzw. Dienstleitungsbeginn 30% der vereinbarten Auftragssumme

    29 bis 14 Tage vor Miet- bzw. Dienstleitungsbeginn 40% der vereinbarten Auftragssumme

    13 bis 8 Tage vor Miet- bzw. Dienstleitungsbeginn 50% der vereinbarten Auftragssumme

    7 bis 4 Tage vor Miet- bzw. Dienstleitungsbeginn 80% der vereinbarten Auftragssumme

    weniger als 4 Tage vor Miet- bzw. Dienstleitungsbeginn 100% der vereinbarten Auftragssumme

  • Für den Zeitpunkt der Stornierung, durch den Kunden, ist der Zugang des Kündigungsschreiben bei Audiorama maßgeblich.
  • Der Mieter verpflichtet sich, für alle während der Mietzeit auftretenden Schäden an den Mietobjekten in vollem Umfang aufzukommen. Einwirkung von Dritten, höhere Gewalt, Brand und Diebstahl befreien nicht von der Haftung des Mieters.
  • Alle während der Mietzeit auftretenden Schäden müssen dem Vermieter unverzüglich mitgeteilt werden.
  • Beim Schadensfall dürfen die Geräte nicht vom Mieter oder von Dritten geöffnet oder repariert werden. Für diese Arbeiten ist nur der Vermieter zuständig. Bei Verlust oder Totalschaden hat der Mieter den Wiederbeschaffungswert zu tragen.
  • Der Mieter hat die Geräte von allen Belastungen, Inanspruchnahmen und Pfandrechten Dritter frei zu halten. Er ist verpflichtet, den Vermieter unter Überlassung aller notwendigen Unterlagen unverzüglich zu benachrichtigen, wenn während der Laufzeit des Mietvertrages die Geräte gepfändet oder in anderer Weise von Dritten in Anspruch genommen werden. Der Mieter trägt alle Kosten, die zur Aufhebung derartiger Eingriffe Dritter erforderlich werden.
  • Bei Vereinbarung eines monatlichen Mietzinses ist dieser Mietzins monatlich im voraus zum dritten Werktag eines jeden Monats zur Zahlung fällig.
    Sollten dem Vermieter zusätzliche Kosten durch Schädigung, verspätete Rückgabe oder Verlust der Geräte entstehen, so hat diese der Mieter zu tragen. Der Vermieter ist nicht ersatzpflichtig, wenn reservierte Geräte oder Gegenstände durch besondere Umstände nicht zur vereinbarten Zeit zur Verfügung stehen, z.B. bei Mietzeitüberschreitung des Vormieters, Schadhaftwerden von Geräten, usw. ...
  • Die Geräte dürfen, soweit nicht anders vereinbart, nicht an Dritte weitergegeben werden.
    Der Versand von Geräten erfolgt auf Kosten des Mieters auf einem Versandweg nach Wahl des Vermieters, sofern nicht anders vereinbart. Mit der Aufgabe der Geräte zum Versand geht die Gefahr auch des zufälligen Verlustes, der zufälligen Beschädigung oder einer verzögerten Auslieferung auf den Mieter über. Die Kosten einer auf Wunsch des Mieters abgeschlossenen Transportversicherung gehen zu dessen Lasten.
  • Mängelrügen wegen Schlecht-, Falsch- oder Minderlieferungen bzw. -leistungen sind uns unverzüglich ab Übergabe der Geräte mitzuteilen. Dem Vermieter ist alsdann Gelegenheit zu geben, den Mangel an den Mietgeräten zu beheben oder andere, gleichartige Mietgeräte zur Verfügung zu stellen. Im Falle fehlender oder verspüteter Mängelrüge sind Ansprüche des Kunden auf Minderung, Rücktritt, Wandlung oder Schadensersatz ausgeschlossen.
  • Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmungen tritt rückwirkend eine inhaltlich möglichst gleiche Regelung, die dem Zweck der gewollten Regelung am nächsten kommt.

      Weitere Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
      Gerichtsstand ist Berlin

      AUDIORAMA
      Niels Lanzendorf






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